Beratungsbesuche seit 1.7. 2022per Videokonferenz / Tel. / Handy oder bei Ihnen zu Hause nach § 37.3 SGB XI
Wie oft und wo findet der Beratungseinsatz statt?Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr / alle 6 Monate stattfindenPflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal / alle 3 Monate
KOMPETENT & VERSTÄNDLICHGehrke & Jürgens PflegeberatungWelche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was mache ich mit einer Leistungsablehnungen der Pflegeversicherung ?Ihre Fragen - Unser Wissen