Anträge Wir machen das ! Beratung Haushaltshilfe
Unser Wissen - Ihr Vorteil
Wir sind kein Pflegedienst es werden keine Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI erbracht und wir führen keine Rechtsberatung durch.
Beratungsbesuche seit 1.7. 2022 per Videokonferenz / Tel. / Handy oder bei Ihnen zu Hause nach § 37.3 SGB XI
Wie oft und wo findet der Beratungseinsatz statt? Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr / alle 6 Monate stattfinden Pflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal / alle 3 Monate
KOMPETENT & VERSTÄNDLICH Gehrke & Jürgens Pflegeberatung Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was mache ich mit einer Leistungsablehnungen der Pflegeversicherung ? Ihre Fragen - Unser Wissen